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Für eine Priorität betreffend die Unterstützung des in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe m genannten spezifischen Ziels wird Folgendes festgehalten:
die Art der Unterstützung;
die wichtigsten Zielgruppen; und
eine Beschreibung der nationalen oder regionalen Unterstützungsprogramme.
Bei auf die Unterstützung nach Absatz 1 und die entsprechende technische Hilfe begrenzten Programmen umfasst die Priorität auch die Kriterien für die Auswahl von Vorhaben.
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