Erwägungsgrund 21 32021R1057
Angesichts der Bedeutung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung sollte der ESF+ Synergien und Komplementarität mit dem Programm EU4Health gewährleisten, das durch die Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde, und der Anwendungsbereich des ESF+ sollte den Zugang zur Gesundheitsversorgung für schutzbedürftige Personen einschließen.