Erwägungsgrund 13 32021R1057
Der ESF+ sollte darauf abstellen, die Beschäftigung zu fördern, und zwar durch aktive Maßnahmen, die eine Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt insbesondere von jungen Menschen – vor allen durch die Umsetzung der verstärkten Jugendgarantie –, von Langzeitarbeitslosen, von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Gruppen und von Nichterwerbstätigen ermöglichen, sowie durch die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft. Der ESF+ sollte darauf abstellen, die Funktionsweise der Arbeitsmärkte zu verbessern und hierzu die Modernisierung von Arbeitsmarkteinrichtungen wie der öffentlichen Arbeitsverwaltungen unterstützen, um deren Fähigkeit zu verbessern, verstärkt gezielte Beratung und Orientierung bei der Arbeitssuche und beim Übergang in eine Beschäftigung anzubieten, und um die Mobilität der Arbeitskräfte zu erhöhen. Der ESF+ sollte die ausgewogene Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern durch Maßnahmen fördern, die u. a. gleiche Arbeitsbedingungen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie einen besseren Zugang zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten, einschließlich frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, gewährleisten sollen. Des Weiteren sollte der ESF+ darauf abzielen, eine gesunde und angemessene Arbeitsumgebung zu schaffen, um den Gesundheitsrisiken infolge sich verändernder Arbeitsformen und den Bedürfnissen einer alternden Erwerbsbevölkerung zu begegnen.