Erwägungsgrund 10 32021R1057
Angesichts des erweiterten Anwendungsbereichs des ESF+ ist es angezeigt, dass die Zielvorgaben zur Verbesserung der Effektivität der Arbeitsmärkte, zur Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertigen Arbeitsplätzen, zur Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zur allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Qualität im Hinblick auf die Unterstützung der Reintegration in die Bildungssysteme, zur Förderung der sozialen Inklusion, zur Erleichterung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für schutzbedürftige Personen ebenso wie der Beitrag zur Beseitigung der Armut nicht nur in geteilter Mittelverwaltung im Rahmen der ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung durchgeführt werden, sondern im Falle von auf Unionsebene erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der EaSI-Komponente auch in direkter und indirekter Mittelverwaltung.