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Indikatoren, anhand deren über die Fortschritte der EaSI-Komponente zur Erreichung der in Artikel 4 Absatz 1 genannten spezifischen Ziele und der in Artikel 25 genannten operativen Ziele Bericht zu erstatten ist, sind in Anhang IV festgelegt. Das System der Leistungsberichterstattung stellt sicher, dass die Daten für die Überwachung der Durchführung und der Ergebnisse der EaSI-Komponente effizient, wirksam und rechtzeitig erfasst werden. Zu diesem Zweck werden für Empfänger von Unionsmitteln und gegebenenfalls für Mitgliedstaaten verhältnismäßige Berichterstattungsanforderungen festgelegt.
Es ist angezeigt, die Indikatoren für die Berichterstattung im Rahmen der EaSI-Komponente festzulegen. Diese Indikatoren sollten ergebnisorientiert, objektiv…
Das System der Leistungsberichterstattung stellt sicher, dass die Daten für die Überwachung der Durchführung und der Ergebnisse des Instruments effizient,…
Das System der Leistungsberichterstattung stellt sicher, dass die Daten für die Überwachung der Durchführung und der Ergebnisse des Programms effizient, wirksam…
Das System der Leistungsberichterstattung stellt sicher, dass die Daten für die Überwachung der Durchführung und der Ergebnisse des Programms effizient, wirksam…
Das System der Leistungsberichterstattung stellt sicher, dass die Daten für die Überwachung der Durchführung und der Ergebnisse des Programms effizient, wirksam…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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