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Einmal pro Jahr werden Überprüfungssitzungen mit der Kommission und jedem Mitgliedstaat organisiert, um die Leistung jedes Programms zu untersuchen. Die betreffenden Verwaltungsbehörden nehmen an den Überprüfungssitzungen teil. Die Überprüfungssitzung kann mehr als ein Programm abdecken. Den Vorsitz bei der Überprüfungssitzung führt die Kommission oder, falls der Mitgliedstaat dies wünscht, der Mitgliedstaat gemeinsam mit der Kommission.
Abweichend von Absatz 1 Unterabsatz 1 ist für Programme, die aus dem AMIF, dem ISF und dem BMVI unterstützt werden, mindestens zweimal während des Programmplanungszeitraums eine Überprüfungssitzung abzuhalten.
Für Programme, die aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds, dem JTF und dem EMFAF unterstützt werden, stellt der Mitgliedstaat der Kommission spätestens einen Monat vor der Überprüfungssitzung kurze Informationen zu den in Artikel 40 Absatz 1 aufgelisteten Elementen zur Verfügung. Diese Informationen stützen sich auf die dem Mitgliedstaat verfügbaren neuesten Daten. Für Programme, mit denen einzig das in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe m der ESF+-Verordnung genannte spezifische Ziel unterstützt wird, sind lediglich auf die neuesten verfügbaren Daten gestützte Informationen gemäß Artikel 40 Absatz 1 Buchstaben a, b, e, f und h der vorliegenden Verordnung zu übermitteln.
Der Mitgliedstaat und die Kommission können vereinbaren, keine Überprüfungssitzung abzuhalten. In einem derartigen Fall kann die Überprüfung schriftlich durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Überprüfungssitzung wird in einem genehmigten Protokoll festgehalten.
Der Mitgliedstaat ergreift Folgemaßnahmen zu den in der Überprüfungssitzung beanstandeten Faktoren, die die Durchführung des Programms beeinträchtigen, und informiert die Kommission binnen drei Monaten über die ergriffenen Maßnahmen.
Für aus dem AMIF, dem ISF und dem BMVI unterstützte Programme übermittelt der Mitgliedstaat einen jährlichen Leistungsbericht im Einklang mit den fondsspezifischen Verordnungen.
Die Mitgliedstaaten führen alljährlich eine Überprüfungssitzung mit der Kommission durch. Die Überprüfungssitzung findet unter gemeinsamem Vorsitz oder unter…
Von 2016 bis einschließlich 2023 wird jährlich eine Überprüfungssitzung mit der Kommission und jedem Mitgliedstaat organisiert, um die Leistung eines jeden…
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, treffen zwischen 2014 und 2023 die Mitgliedstaaten einmal im Jahr mit der Kommission zusammen, um die Fortschritte bei…
Die Kommission nimmt auf der Grundlage der in den jährlichen Leistungsberichten übermittelten Informationen eine zweijährliche Leistungsüberprüfung vor.
In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten überprüft die Kommission 2019 in jedem Mitgliedstaat die Leistung der Programme in Bezug auf den Leistungsrahmen aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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