Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Die Verwaltungsbehörden sollten strukturierte Informationen zu ausgewählten Vorhaben und Begünstigten auf der Website des Programms, aus dem das Vorhaben unterstützt wird, veröffentlichen, dabei jedoch die Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates beachten.
Erwägungsgrund 40 32021R1060Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen