Erwägungsgrund 17 32021R1059
Diese Verordnung sollte die Möglichkeit der Teilnahme von ÜLG an Interreg-Programmen festlegen. Die Besonderheiten der ÜLG und die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, sollten berücksichtigt werden, um ihnen einen wirksamen Zugang und eine wirksame Teilnahme zu ermöglichen.