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Die technologischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Gesichtsbilderkennung sollten dem Visaverfahren und dem VIS zugutekommen. Die Aufnahme von Gesichtsbildern direkt vor Ort bei der Einreichung von Visumanträgen sollte die Regel sein, wenn das Gesichtsbild von Antragstellern im VIS gespeichert wird, auch bei der Bearbeitung von Anträgen auf Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel, sofern das nach nationalem Recht zulässig ist. Die Aufnahme von Gesichtsbildern direkt vor Ort bei der Einreichung von Anträgen wird auch dazu beitragen, Schwachstellen der Biometrie zu beheben, wie das „Gesichtsmorphing“, das für Identitätsbetrug verwendet wird. Nur direkt vor Ort aufgenommene Gesichtsbilder sollten für einen biometrischen Abgleich verwendet werden.
in Fällen, in denen die Identität eines Visuminhabers anhand von Fingerabdrücken oder anhand eines Gesichtsbilds verifiziert wird, gemäß Artikel 23 Absätze 2…
in Fällen, in denen die Identität eines Visuminhabers anhand von Fingerabdrücken oder eines Gesichtsbilds verifiziert wird, die Identität eines Visuminhabers…
Um eine zuverlässige Verifizierung und Identifizierung von Visumantragstellern zu ermöglichen, ist es notwendig, biometrische Daten im VIS zu verarbeiten.
Zur Erhöhung der Sicherheit und Schnelligkeit des Ausstellungsverfahrens sollte das für den EU-Rückkehrausweis verwendete Gesichtsbild des Antragstellers…
Vorerst sollten im ECRIS-TCN enthaltene Gesichtsbilder ausschließlich für die Bestätigung der Identität eines Drittstaatsangehörigen verwendet werden, um die…
Aufgrund der Erfassung der biometrischen Identifikatoren im Visa-Informationssystem (VIS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.