Erwägungsgrund 15 32021R1151
Nach Artikel 3 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts kann Irland dem Präsidenten des Rates mitteilen, dass es sich an der Annahme und Anwendung dieser Verordnung beteiligen möchte.