Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EU) 2019/818 wird wie folgt geändert:
In Artikel 18 wird folgender Absatz eingefügt: „(1b) Für die Zwecke des Artikels 20 der Verordnung (EU) 2018/1240 werden im CIR auch die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2019/816 genannten Daten gespeichert, und zwar logisch getrennt von den in Absatz 1 genannten Daten. Auf die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2019/816 genannten Daten darf nur auf die in Artikel 5 Absatz 7 der genannten Verordnung beschriebene Weise zugegriffen werden.“
In Artikel 68 wird folgender Absatz eingefügt: „(1b) Unbeschadet des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels nimmt das ESP — nur für die Zwecke der automatisierten Überprüfungen nach Artikel 20, Artikel 23, Artikel 24 Absatz 6 Buchstabe c Ziffer ii, Artikel 41 und Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/1240 — seinen Betrieb auf, wenn die in Artikel 88 der genannten Verordnung genannten Voraussetzungen erfüllt sind.“
Daten nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/816;“
In Artikel 72 der Verordnung (EU) 2019/817 wird folgender Absatz eingefügt: „(1b) Unbeschadet des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels nimmt das ESP — nur für…
die in Artikel 20 der Verordnung (EU) 2018/1861 aufgeführten Daten, die für die Zwecke der Artikel 24, 25 und 26 der genannten Verordnung verarbeitet wurden,
In Artikel 12 Absatz 2 werden die Wörter „im Zentralsystem“ durch die Wörter „im Zentralsystem und im CIR“ ersetzt.
Artikel 39 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/818 erhalten folgende Fassung:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.