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Es obliegt dem Bürgerbeauftragten, nach Anhörung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung zu erlassen. Geht innerhalb des vom Bürgerbeauftragten im Voraus festgelegten angemessenen Zeitrahmens keine Stellungnahme von diesen Organen ein, kann er die betreffenden Durchführungsbestimmungen erlassen. Damit Rechtssicherheit und höchste Standards bei der Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten gewährleistet sind, sollte der Mindestinhalt der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen in dieser Verordnung festgelegt werden —
Der Bürgerbeauftragte erlässt nach Anhörung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission die Durchführungsbestimmungen zu dieser…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf die…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.