Erwägungsgrund 3 32021R1175
Am 18. Dezember 2018 wurde ein Antrag auf Zulassung von Polyolen zur Verwendung als Süßungsmittel in brennwertverminderten Süßwaren mit hartem Überzug (Bonbons und Lutscher), mit süßem Überzug (Kaubonbons, Fruchtgummis, Schaumzuckerwaren/Marshmallows), Lakritz, Nugat und Marzipan, stark aromatisierten Rachenerfrischungspastillen und Kleinstsüßwaren zur Atemerfrischung gestellt. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission diesen Antrag anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich.