Erwägungsgrund 4 32021R1175
Bei Polyolen handelt es sich um kalorienarme Süßungsmittel, die verwendet werden können, um kalorische Zucker in bestimmten Süßwaren teilweise oder vollständig zu ersetzen. Der Kaloriengehalt dieser Süßwaren wird so reduziert, wodurch dem Verbraucher brennwertverminderte Erzeugnisse gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 angeboten werden können. Die gleichzeitige Verwendung von Polyolen und Zuckern in brennwertverminderten Süßwaren sorgt für die Süße und die gewünschten Funktionen und organoleptischen Eigenschaften der Erzeugnisse, die durch andere Inhaltsstoffe oder die Verwendung von Polyolen alleine nicht erreicht werden können.