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Damit die geteilte Mittelverwaltung ordnungsgemäß funktionieren kann, sollten die Mitgliedstaaten ein Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Reserve einrichten. Jeder Mitgliedstaat sollte eine für die Verwaltung der Reserve zuständige Stelle oder — sofern der verfassungsrechtliche Rahmen des Mitgliedstaats das vorschreibt — Stellen sowie eine gesonderte unabhängige Prüfstelle benennen und diese benannte Stelle oder Stellen der Kommission mitteilen. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, bestehende benannte Stellen — auf der geeigneten Gebietsebene — und Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu nutzen, die für die Durchführung der kohäsionspolitischen Mittel oder des durch die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates errichteten Solidaritätsfonds der Europäischen Union benannt bzw. eingerichtet wurden. Die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und die spezifischen Anforderungen an die benannten Stellen müssen festgelegt werden.
Für die Zwecke des Absatzes 1 Buchstaben a und b können die Mitgliedstaaten bereits bestehende, für die Durchführung der kohäsionspolitischen Mittel oder des…
Im Einklang mit dem Prinzip der geteilten Mittelverwaltung sind die Mitgliedstaaten und die Kommission entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten, die in…
Gemäß dem Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission für die Verwaltung und Kontrolle der Programme zuständig sein.…
Im Einklang mit dem Grundsatz und den Regelungen der geteilten Mittelverwaltung sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission für die Verwaltung und Kontrolle…
Im Einklang mit dem Prinzip der geteilten Verwaltung sind die Mitgliedstaaten und die Kommission entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten, die in dieser…
Die Mitgliedstaaten sollten den Verwaltungs-, Kontroll- und Prüfverpflichtungen nachkommen und die in den Bestimmungen zur geteilten Mittelverwaltung in dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.