Erwägungsgrund 73 32013R1303
Um die Haushaltsdisziplin zu fördern, sollten die Modalitäten für die Aufhebung von Mittelbindungen im Rahmen eines Programms festgelegt werden, insbesondere auch für den Fall, dass ein Teilbetrag von der Aufhebung ausgenommen werden kann, insbesondere wenn Verzögerungen bei der Umsetzung auf Umstände zurückzuführen sind, die nicht von den Verantwortlichen verschuldet oder die abnormal oder unvorhersehbar sind und deren Folgen sich trotz aller Sorgfalt nicht abwenden lassen, ebenso wie in dem Fall, dass ein Zahlungsantrag gestellt wurde, für den die Zahlungsfrist jedoch unterbrochen oder die Zahlung ausgesetzt wurde.