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Im Umweltschutz tätige Nichtregierungsorganisationen und andere Mitglieder der Öffentlichkeit sollten unter den Bedingungen der gemäß dieser Verordnung geänderten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 das Recht haben, eine interne Überprüfung von Verwaltungsakten und -unterlassungen von Organen und Einrichtungen der Union zu beantragen.
Im Umweltschutz tätigen Nichtregierungsorganisationen, die bestimmte Kriterien erfüllen, mit denen insbesondere sichergestellt werden soll, dass es sich um…
Jede Nichtregierungsorganisation oder jedes andere Mitglied der Öffentlichkeit, die bzw. das die Kriterien des Artikels 11 erfüllt, kann bei dem Organ oder der…
gegebenenfalls Informationen und Unterlagen darüber, dass die Nichtregierungsorganisation bereits von einem Organ oder einer Einrichtung der Union als…
Gemäß der Rechtsprechung des EuGH müssen im Umweltschutz tätige Nichtregierungsorganisationen oder andere Mitglieder der Öffentlichkeit‚ die eine interne…
Damit für wirksame Verfahren der internen Überprüfung gesorgt ist und insbesondere sichergestellt wird, dass die Überprüfungsanträge den jeweils anwendbaren…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 vorgesehene Beschränkung der internen Überprüfung auf Verwaltungsakte zur Regelung von Einzelfällen ist der wichtigste…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.