Verordnung (EU) 2021/1891 der Kommission vom 26. Oktober 2021 zur Änderung der Anhänge XIV und XV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Einfuhr in und der Durchfuhr durch die Union von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021R1891
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