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Die Behörde hat in ihrem Gutachten vom 30. November 2016 die Sicherheit des Stoffs und seines Hemisulfat-Monohydrat-Salzes unter der FL-Nr. 16.130 bewertet. Sie wies darauf hin, dass es sich bei diesem Stoff um einen Stoff mit aromaverändernden Eigenschaften handelt und kam zu dem Schluss, dass weder seine noch die ausschließliche Verwendung seines Hemisulfat-Monohydrat-Salzes in den geschätzten Aufnahmemengen Sicherheitsbedenken aufwerfen.
Angesichts des Gutachtens der Behörde ist es angezeigt, die Verwendung des Stoffs FL-Nr. 16.130 und seines Hemisulfat-Monohydrat-Salzes als Aromastoffe unter…
Die Behörde hat in ihrem Gutachten vom 21. Juni 2016 die Sicherheit des Stoffes FL-Nr. 16.127 bewertet und kam zu dem Schluss, dass seine Verwendung keine…
Die Behörde hat in ihrem Gutachten vom 12. September 2018 die Sicherheit des Stoffes FL-Nr. 16.133 bei Verwendung als Aromastoff bewertet und kam zu dem…
Am 1. Februar 2017 schloss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) die Bewertung der Sicherheit des Stoffs [FL-Nr.…
Am 24. Februar 2015 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung des Stoffs…
Da die Verwendung des Stoffes FL-Nr. 16.133 als Aromastoff keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich der festgelegten Verwendungsbedingungen aufwirft und nicht zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.