Erwägungsgrund 2 32021R2085
Insbesondere europäische Partnerschaften im Rahmen der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ unter „Horizont Europa“ spielen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung strategischer Ziele, wie der Beschleunigung des Übergangs zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung und zu einem grünen und digitalen Europa, und sollten zur Erholung von der bislang beispiellosen durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Krise beitragen. Europäische Partnerschaften befassen sich mit komplexen grenzübergreifenden Herausforderungen, die einen integrierten Ansatz erfordern. Sie ermöglichen es, gegen das in den Folgenabschätzungen zu dieser Verordnung beschriebene Transformations-, System- und Marktversagen anzugehen, indem ein breites Spektrum von Akteuren in allen Wertschöpfungsketten und Ökosystemen zusammengebracht wird, um auf eine gemeinsame Vision hinzuarbeiten und diese in konkrete Fahrpläne und die koordinierte Umsetzung von Maßnahmen zu übertragen. Darüber hinaus ermöglichen sie es, Anstrengungen und Ressourcen auf gemeinsame Prioritäten auszurichten, um die komplexen Herausforderungen zu bewältigen.