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Bei der Durchführung der Beiträge der Teilnehmerstaaten für die nationalen Teilnehmer indirekter Maßnahmen sollte das Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien berücksichtigen, dass die Teilnehmerstaaten strenge nationale Haushaltsvorschriften einhalten müssen. In dieser Hinsicht sollten die Teilnehmerstaaten vor der Annahme jedes Jahresarbeitsprogramms indikative finanzielle Verpflichtungen eingehen und mit dem gemeinsamen Unternehmen rechtsverbindliche Vereinbarungen schließen, in denen sich die Teilnehmerstaaten zu den Zahlungsmodalitäten bezüglich ihres Beitrags zu indirekten Maßnahmen während der gesamten Laufzeit des gemeinsamen Unternehmens verpflichten. Solche Vereinbarungen sollten im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens und der Programmplanung des gemeinsamen Unternehmens geschlossen werden. Der Verwaltungsrat sollte das Jahresarbeitsprogramm unter gebührender Berücksichtigung solcher indikativer Verpflichtungen annehmen. Der Rat der öffentlichen Körperschaften sollte Vorschläge auswählen. Erst nach diesen Schritten sollte der Anweisungsbefugte im Einklang mit der Finanzregelung des gemeinsamen Unternehmens die Mittelbindungen vornehmen und rechtliche Verpflichtungen für diese indirekten Maßnahmen eingehen.
Jeder Teilnehmerstaat gibt eine indikative Zusage in Bezug auf die Höhe seines nationalen Finanzbeitrags zu dem gemeinsamen Unternehmen. Diese Zusage erfolgt…
In den darauffolgenden Geschäftsjahren werden die Stimmrechte jährlich den Teilnehmerstaaten im Verhältnis zu den Finanzmitteln zugeteilt, die sie in den beiden…
Die Beteiligung an indirekten Maßnahmen, die durch das Gemeinsame Unternehmen finanziert werden, sollte nach Maßgabe der der Verordnung (EU) 2021/695 erfolgen.…
Jeder beteiligte Staat gibt eine indikative Zusage über die Höhe seines nationalen finanziellen Beitrags in indirekten Maßnahmen zum Gemeinsamen Unternehmen.…
Die Umsetzung der gemeinsamen Unternehmen sollte auf den Kriterien beruhen, die in der Verordnung über „Horizont Europa“ für institutionalisierte europäische…
Gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/695 führt das Gemeinsame Unternehmen durch ein koordiniertes Vorgehen eine zentrale…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.