Art. 122 32021R2115Befugnisübertragung in Bezug auf Änderungen von GAP-Strategieplänen
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 152 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieses Kapitels zu erlassen, die Folgendes betreffen:
Art. 121 Buchst. b 32021R2115Berechnung von Fristen für ein Tätigwerden der Kommission
im Fall von Änderungen im Zusammenhang mit Artikel 17 Absatz 5, Artikel 88 Absatz 7, Artikel 103 Absatz 5 und Artikel 103a: den Zeitraum für den Erlass des…
Art. 118 Abs. 4 32021R2115Genehmigung des GAP-Strategieplans
Die Kommission genehmigt den vorgeschlagenen GAP-Strategieplan, sofern die erforderlichen Informationen vorgelegt wurden und der Plan mit Artikel 9 und den…
Art. 119 Abs. 3 32021R2115Änderungen der GAP-Strategiepläne
Die Kommission bewertet die Vereinbarkeit der strategischen Änderungen mit dieser Verordnung und, der Verordnung (EU) 2021/2116 sowie den auf deren Grundlage…
Art. 1 Nr. 31 32025R2649VERORDNUNG (EU) 2025/2649 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen
Artikel 124 Absatz 4 Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) etwaigen Vorschlägen der Verwaltungsbehörde für Änderung des GAP-Strategieplans und — in Bezug auf…