Erwägungsgrund 122 32021R2115
Bei der Bewertung der vorgeschlagenen GAP-Strategiepläne sollte die Kommission deren Vereinbarkeit mit und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen sowie den Verpflichtungen der Union bewerten, insbesondere im Hinblick auf die von der Union bis 2030 angestrebten Ziele, die in der Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „„Vom Hof auf den Tisch“ — eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (Strategie „Vom Hof auf den Tisch“) und in der Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ („EU-Biodiversitätsstrategie“) verankert sind.