Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Um eine umfassende und aussagekräftige Evaluierung der GAP auf Unionsebene sicherzustellen, sollte sich die Kommission auf Kontext- und Wirkungsindikatoren stützen. Diese Indikatoren sollten in erster Linie auf etablierten Datenquellen beruhen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten zusammenarbeiten, um die Belastbarkeit der für Kontext- und Wirkungsindikatoren benötigten Daten sicherzustellen und weiter zu verbessern.
Erwägungsgrund 121 32021R2115Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen