Erwägungsgrund 116 32021R2115Jeder GAP-Strategieplan sollte im Hinblick auf die Durchführung und die Fortschritte in Richtung auf die festgesetzten Zielwerte regelmäßig überwacht werden.…
Erwägungsgrund 118 32021R2115Im Rahmen des Leistungs-, Überwachungs- und Evaluierungsrahmens sollten die Mitgliedstaaten die erzielten Fortschritte überwachen und der Kommission jährlich…
Art. 124 Abs. 3 Buchst. a 32021R2115Begleitausschuss
die Fortschritte bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans und bei der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte;
Art. 134 Abs. 7 Buchst. a 32021R2115Jährliche Leistungsberichte
eine Zusammenfassung des Stands der Umsetzung des GAP-Strategieplans in Bezug auf das vorangegangene Haushaltsjahr;
Art. 123 Abs. 2 Buchst. f 32021R2115Verwaltungsbehörde
dem Begleitausschuss die erforderlichen Informationen und Unterlagen übermittelt werden, die es ihm ermöglichen, die Durchführung des GAP-Strategieplans unter…