Erwägungsgrund 133 32021R2115
Um sicherzustellen, dass die Interventionskategorien in bestimmten Sektoren zur Erreichung der Ziele der GAP beitragen und die Synergien mit anderen Instrumenten der GAP verstärken, sowie um gleiche Ausgangsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten und einen ungleichen bzw. unfairen Wettbewerb zu vermeiden, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte zu Folgendem zu erlassen: Vorschriften für das ordnungsgemäße Funktionieren der Interventionskategorien in bestimmten Sektoren, Art der erfassten Ausgaben und insbesondere Verwaltungs- und Personalkosten, die Grundlage für die Berechnung der finanziellen Hilfe der Union, einschließlich der Referenzzeiträume und der Berechnung des Wertes der vermarkteten Erzeugung und Organisationsgrad der Erzeuger in bestimmten Regionen, sowie die Obergrenze für die finanzielle Hilfe der Union für bestimmte Interventionen zur Verhütung von Marktkrisen und zum Risikomanagement in bestimmten Sektoren; Vorschriften für die Festsetzung einer Obergrenze für Ausgaben für die Wiederbepflanzung von Obstplantagen, Olivenhainen oder Rebflächen; Vorschriften über die Beseitigung der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung durch die Erzeuger und Ausnahmen von dieser Verpflichtung zur Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands sowie Vorschriften für die freiwillige Zertifizierung von Brennern und Vorschriften über die unterschiedlichen Formen der Unterstützung und die Mindestanforderung bezüglich der Dauerhaftigkeit unterstützter Investitionen in bestimmten Sektoren sowie über die Kombination von Mitteln für einige Interventionen im Weinsektor. Um insbesondere einen wirksamen und effizienten Einsatz der Mittel der Union für Interventionen im Bienenzuchtsektor zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte im Hinblick auf zusätzliche Anforderungen für die Mitteilungspflicht und die Einführung eines Mindestbeitrags der Union zu den Ausgaben für die Durchführung dieser Interventionskategorien zu erlassen.