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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Unionsbeihilfen rechtzeitig an die Begünstigten gezahlt werden, damit die Begünstigten sie wirksam einsetzen können. Die Nichteinhaltung der im Unionsrecht festgesetzten Zahlungsfristen durch die Mitgliedstaaten kann die Begünstigten in große Schwierigkeiten bringen und die Jährlichkeit des Unionshaushalts infrage stellen. Daher sollten nicht fristgerecht vorgenommene Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden. Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte der Kommission jedoch in der Lage sein, für den EGFL und den ELER Ausnahmen von dieser allgemeinen Vorschrift vorzusehen.
Sind im Unionsrecht Zahlungsfristen festgelegt, so kommen Zahlungen, die eine Zahlstelle vor dem frühestmöglichen oder nach dem spätestmöglichen…
Sofern im Unionsrecht nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt ist, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Zahlungen im Rahmen der in dieser Verordnung…
Damit die Unionsbeihilfen effizient eingesetzt werden können, muss ihre Auszahlung an die Begünstigten rechtzeitig erfolgen. Die Nichteinhaltung der im…
Um der Kommission zu ermöglichen, vor dem frühestmöglichen bzw. nach dem spätestmöglichen Zahlungszeitpunkt getätigte Ausgaben für eine Finanzierung aus Mitteln…
Damit Begünstigte möglichst effektiv und rasch unterstützt werden können, sollten die Mitgliedstaaten ihr Möglichstes tun, um vollständige Anträge auf einen…
Zum Schutz der finanziellen Interessen des Unionshaushalts sollten die Mitgliedstaaten Systeme einrichten, um sicherzustellen, dass die aus dem EGFL und dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.