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Es sollten Vorschriften zur Bewertung von Fällen festgelegt werden, in denen ein Name, für den ein Antrag auf Eintragung als Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 gestellt wird, mit dem Namen einer in der Union erzeugten Pflanzensorte oder Tierrasse kollidiert, um einen gerechteren Ausgleich der in Frage stehenden Interessen zu erreichen.
Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Die in Unterabsatz 1 genannten Bedingungen werden im Hinblick auf die tatsächliche Verwendung der in Konflikt…
die im internationalen Register eingetragene geografische Angabe kollidiert mit dem Namen einer Pflanzensorte oder einer Tierrasse und ist deshalb geeignet, den…
Die Verfahren für die Eintragung von geschützten Ursprungsbezeichnungen, geschützten geografischen Angaben und garantiert traditionellen Spezialitäten, die in…
Der Einspruch bezog sich auf die Nichteinhaltung der Bedingungen von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006, insbesondere in Bezug auf den Zusammenhang…
Die Begriffsbestimmungen „Ursprungsbezeichnung“ und „geografische Angabe“ in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sollten an die Begriffsbestimmung im…
für eine geschützte Ursprungsbezeichnung den in Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i vorgesehenen Zusammenhang zwischen der Qualität oder den Eigenschaften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.