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Angesichts der begrenzten Anzahl Eintragungen geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte der Rechtsrahmen für den Schutz geografischer Angaben für diese Erzeugnisse vereinfacht werden. Für aromatisierte Weinerzeugnisse und andere alkoholische Getränke mit Ausnahme von Spirituosen und Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sollten dieselbe rechtliche Regelung und dieselben Verfahren wie für andere landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel gelten. Der Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 sollte erweitert werden und diese Erzeugnisse umfassen. Die Verordnung (EU) Nr. 251/2014 sollte geändert werden, um dieser Änderung in Bezug auf Titel, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen und in Bezug auf die Vorschriften über die Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen Rechnung zu tragen. Ein reibungsloser Übergang für die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 geschützten Namen sollte sichergestellt werden.
Der Name einer gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geschützten geografischen Angabe für aromatisierte Weinerzeugnisse ist auf dem Etikett in der Sprache…
Da die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates , die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 16a Bestehende geografische Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse Namen, die in das Register gemäß Artikel 21 der…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 122/94 der Kommission haben sich bei der Regelung des Sektors aromatisierte Weine,…
Angesichts der Bedeutung und Komplexität des Sektors aromatisierte Weinerzeugnisse empfiehlt es sich, besondere Vorschriften für die Beschreibung und Aufmachung…
Um bestimmte nicht wesentliche Vorschriften dieser Verordnung zu ergänzen oder abzuändern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.