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Die Bestimmungen über geografische Angaben für Wein in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und für Spirituosen in der Verordnung (EU) 2019/787 müssen geändert werden, um sie an die in der vorliegenden Verordnung festgelegten gemeinsamen Vorschriften über die Eintragung, die Änderung, die Anfechtung, die Löschung, den Schutz und die Durchsetzung geografischer Angaben und — für Spirituosen — über Kontrollen anzugleichen.
eine Beschreibung des Zusammenhangs der Spirituose mit ihrem in Artikel 3 Nummer 4 genannten geografischen Ursprung, gegebenenfalls unter Einbeziehung…
eine geografische Angabe für Spirituosen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur…
Die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt nicht für Spirituosen. Daher sollten Vorschriften für den Schutz geografischer…
Die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich zur Regelung des Spirituosensektors als erfolgreich erwiesen. Im Lichte der…
Es sollten mit dem TRIPS-Übereinkommen im Einklang stehende Verfahren für die Eintragung, Änderung und eventuelle Löschung von geografischen Angaben der Union…
Aus Gründen der Kohärenz mit den geografischen Angaben bei Lebensmitteln, Wein und aromatisierten Weinerzeugnissen sollte der Name der Unterlage mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.