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Legt eine CCP keinen angemessenen Sanierungsplan vor, so sollten die zuständigen Behörden von der CCP verlangen können, die zur Beseitigung der wesentlichen Mängel des Plans notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Geschäftstätigkeit der CCP zu stärken und dafür zu sorgen, dass die CCP Verluste zuweisen, ihr Eigenkapital wiederauffüllen und gegebenenfalls ihr „Matched Book“ im Fall eines Ausfalls wiederherstellen könnte. Diese Befugnis sollte den zuständigen Behörden ermöglichen, präventive Maßnahmen in dem Maß zu ergreifen, wie es für die Beseitigung der Unzulänglichkeiten und somit zur Erfüllung der Ziele der Finanzstabilität erforderlich ist.
Können die Unzulänglichkeiten oder Hindernisse durch bestimmte Änderungen an dem Plan nicht angemessen behoben werden, so fordert die zuständige Behörde nach…
Beabsichtigt eine CCP, ihren Sanierungsplan zu aktivieren, so teilt sie der zuständigen Behörde die Art und die Größenordnung der von ihr festgestellten…
In den Sanierungsplänen sollten umfassend die Maßnahmen geregelt werden, die die CCP ergreifen würde, um nicht ausgeglichene ausstehende Verpflichtungen,…
Um ausfallende CCPs wirksam handhaben zu können, sollten die zuständigen Behörden befugt sein, CCPs vorbereitende Maßnahmen aufzuerlegen. Für die in den…
Aufbauend auf dem Ansatz für die Sanierung und Abwicklung von Banken sollten die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden darauf vorbereitet sein,…
Wenn sich die finanzielle und wirtschaftliche Lage einer CCP verschlechtert, ist es zur Wahrung der Finanzstabilität notwendig, dass die zuständigen Behörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.