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Alle Nettoerlöse aus der Übertragung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten der in Abwicklung befindlichen CCP bei der Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung sollten dem im Liquidationsverfahren befindlichen Unternehmen zugutekommen. Alle Nettoerlöse aus der Übertragung von Eigentumstiteln der in Abwicklung befindlichen CCP bei der Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung sollten Anteilseignern zugutekommen. Gegenleistungen des Käufers sollten auch etwaigen nicht ausfallenden Clearingmitgliedern, die Verluste erlitten haben, zugutekommen. Alle derartigen Erlöse oder Leistungen sollten dem vollständigen Ausgleich von öffentlichen Mitteln, die im Zuge der Abwicklung bereitgestellt wurden, unterliegen. Die Erlöse sollten abzüglich der Kosten, die aus dem Ausfall der CCP und aus dem Abwicklungsverfahren entstanden sind, berechnet werden.
Die Abwicklungsbehörde berechnet jede Herabsetzung von Zahlungsverpflichtungen nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels unter Verwendung eines gerechten…
allen nicht ausfallenden Clearingmitgliedern zugeführt, denen bei der Anwendung der Abwicklungsinstrumente im Rahmen der Abwicklung Verluste entstanden sind,…
Alle Nettoerlöse aus der Übertragung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten des in Abwicklung befindlichen Instituts bei der Anwendung des Instruments der…
Alle Nettoerlöse aus der Übertragung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten des in Abwicklung befindlichen Instituts bei der Anwendung des Instruments der…
Den betroffenen Anteilseignern, Clearingmitgliedern und anderen Gläubigern der CCP sollten keine größeren Verluste als solche entstehen, die ihnen entstanden…
Wenn die Abwicklungsbehörde das Verlustzuweisungsinstrument anwendet, das eine Herabsetzung des Werts etwaiger Gewinne, die von der CCP an nicht ausfallende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.