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Für eine wirksame Umsetzung der Abwicklung von CCPs sollten die in der Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Schutzbestimmungen nicht für Beschränkungen der Durchsetzung von Finanzsicherheiten oder Beschränkungen der Wirksamkeit von Finanzsicherheiten in Form eines beschränkten dinglichen Rechts, Close-out-Saldierungsvereinbarungen oder Aufrechnungsvereinbarungen gemäß dieser Verordnung gelten.
Die Richtlinien (EU) 2017/1132 , 2004/25/EG und 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten Bestimmungen zum Schutz der in ihren…
Die Artikel 4 bis 7 dieser Richtlinie gelten nicht für Beschränkungen der Durchsetzung von Sicherheitsvereinbarungen oder Beschränkungen der Wirksamkeit von…
Um legitime Kapitalmarktvereinbarungen im Fall einer Übertragung einiger, aber nicht aller Vermögenswerte, Verträge, Rechte und Verbindlichkeiten einer…
Um die Kohärenz mit den bestehenden Unionsrechtsvorschriften auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen und unionsweit das höchstmögliche Maß an Finanzstabilität…
Diese Verordnung sollte für die Abwicklung von Geschäften mit allen Finanzinstrumenten und Tätigkeiten von Zentralverwahrern gelten, sofern nichts anderes…
Da mit dieser Verordnung zu Regulierungszwecken eine rechtliche Verpflichtung zum Clearing durch spezifische CCPs eingeführt wird, muss gewährleistet werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.