Erwägungsgrund 66 32021R0023
Sind alle anderen Optionen nicht verfügbar oder nachweislich nicht ausreichend, um die Finanzstabilität zu wahren, so sollte eine staatliche Beteiligung in Form von Eigenkapitalunterstützung oder einer vorübergehenden staatlichen Übernahme im Einklang mit den geltenden Vorschriften über staatliche Beihilfen möglich sein, einschließlich einer Umstrukturierung der Geschäftstätigkeiten der CCP. Um Fehlanreize zu vermeiden, sollte diese außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln nur als letztes Mittel gewährt werden, zeitlich befristet sein und stets über einen angemessenen Zeitraum zurückgefordert werden. Daher sollten die Mitgliedstaaten umfassende und glaubwürdige Vorkehrungen für den Ausgleich der Mittel treffen, die jedoch kein Hindernis für die Anwendung staatlicher Stabilisierungsinstrumente darstellen dürfen. Die Anwendung staatlicher Stabilisierungsinstrumente lässt die Rolle der jeweiligen Zentralbank bei der potenziellen Bereitstellung von Liquidität für das Finanzsystem — auch in Stressphasen — in ihrem alleinigen Ermessen unberührt.