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Damit Luftfahrtunternehmen und Koordinatoren in der Lage sind, im Hinblick auf die für den Betrieb von Zeitnischen in einer bestimmten Flugplanperiode notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig zu treffen, müssen sie die geltenden Bedingungen kennen. Daher sollte die Kommission bestrebt sein, die entsprechenden delegierten Rechtsakte so früh wie möglich zu erlassen und sollte solche Rechtsakte in jedem Fall vor Ablauf der in Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 festgelegten Frist für die Rückgabe von Zeitnischen erlassen.
Flughäfen, Flughafendienstleister und Luftfahrtunternehmen müssen sich für eine angemessene Planung Informationen zu den verfügbaren Kapazitäten verschaffen…
Daher gilt es, im Einklang mit diesen Grundsätzen und für einen begrenzten Zeitraum die Bedingungen festzulegen, unter denen Luftfahrtunternehmen ihren Anspruch…
Um die Nutzung der Flughafenkapazitäten während der Sommerflugplanperiode 2021 zu erleichtern, sollte es Luftfahrtunternehmen gestattet sein, angestammte…
Zuweisung von Zeitnischen auf Flugplätzen und Planung der Flugzeiten; die Kommission stellt sicher, dass diese Regeln im Einklang mit der Verordnung (EWG) Nr.…
Artikel 10a erhält folgende Fassung: (1) Für die Zwecke der Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 10 Absatz 2 betrachten die Koordinatoren die Zeitnischen, die für den…
Geht aus den von Eurocontrol veröffentlichten Daten klar hervor, dass das wöchentliche Luftverkehrsaufkommen über einen Zeitraum zwei aufeinanderfolgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.