Erwägungsgrund 38 32019R1241
Bis zum 31. Dezember 2020 und danach alle drei Jahre sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten und den zuständigen Beiräten übermittelten Informationen sowie der Bewertung durch den STECF Bericht über die Durchführung dieser Verordnung erstatten. In diesem Bericht sollte bewertet werden, inwieweit die technischen Maßnahmen sowohl auf regionaler Ebene als auch auf Unionsebene dazu beigetragen haben, die Ziele zu erreichen und die Vorgaben dieser Verordnung umzusetzen.