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Die Mitgliedstaaten haben Beistoffe identifiziert, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln, die gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates oder der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassen wurden, sie als unzulässig befunden haben. Solche Beistoffe wurden von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Litauen, Österreich, Spanien und Norwegen notifiziert. Von diesen Beistoffen sollten in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 aufgeführt werden: Beistoffe mit einer harmonisierten Einstufung als karzinogene Stoffe der Kategorie 1A oder 1B, als mutagene Stoffe der Kategorie 1A oder 1B oder als reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1A oder 1B gemäß Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008; Beistoffe, die gemäß Artikel 57 Buchstaben d und e der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 als PBT oder vPvB identifiziert wurden; Beistoffe, die gemäß Artikel 57 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgrund endokriner Eigenschaften als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert wurden, und Beistoffe, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/1021 als POP identifiziert wurden.
Die Liste unzulässiger Beistoffe sollte auch Stoffe umfassen, die gemäß Artikel 57 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgrund endokriner…
Beistoffe, die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 aufgeführt werden sollen, können auch in Verkehr gebrachten Zusatzstoffen enthalten sein. Da noch…
Die Liste der unzulässigen Beistoffe sollte daher Stoffe mit einer harmonisierten Einstufung als karzinogene Stoffe der Kategorie 1A oder 1B, als mutagene…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Beschränkungen für bestimmte gefährliche Stoffe festgelegt. Wenn die Verwendung dieser Stoffe als…
Beistoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die zusammen mit Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden und somit gleichermaßen in die Umwelt…
Verbote und Einschränkungen für den Einsatz bestimmter Pestizide, die jenen der Anhänge der Richtlinien 2006/125/EG und 2006/141/EG entsprechen, sollten in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.