Erwägungsgrund 1 32021R0418
Die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG enthalten die Liste der Vitamine und Mineralstoffe sowie ihrer Aufbereitungsformen, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.
Die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG enthalten die Liste der Vitamine und Mineralstoffe sowie ihrer Aufbereitungsformen, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.