Erwägungsgrund 4 32021R0468
Angesichts dieses Gutachtens und der Bedenken, die die Mitgliedstaaten während der Diskussion über die 2013 geprüfte gesundheitsbezogene Angabe hinsichtlich der möglichen schädlichen Auswirkungen des Verzehrs von Lebensmitteln, die Hydroxyanthracen-Derivate und Zubereitungen daraus enthalten, vorgebracht hatten, ersuchte die Kommission im Jahr 2016 die Behörde gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 um ein wissenschaftliches Gutachten zur Bewertung der Sicherheit bei der Verwendung von Hydroxyanthracen-Derivaten in Lebensmitteln.