Erwägungsgrund 7 32021R0468
Die Behörde stellte fest, dass die Hydroxyanthracen-Derivate Aloe-Emodin und Emodin sowie der strukturell verwandte Stoff Danthron nachweislich in vitro genotoxisch sind. Aloe-Extrakte haben sich ebenfalls als in vitro genotoxisch erwiesen, was höchstwahrscheinlich auf im Extrakt vorhandene Hydroxyanthracen-Derivate zurückzuführen ist. Darüber hinaus wurde nachgewiesen, dass Aloe-Emodin in vivo genotoxisch ist. Es wurde nachgewiesen, dass der Ganzblatt-Aloe-Extrakt und Danthron, ein strukturelles Analogon, krebserregend sind.