Erwägungsgrund 9 32021R0468
Angesichts der schwerwiegenden gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Verwendung in Lebensmitteln von Aloe-Emodin, Emodin, Danthron und Aloe-Extrakten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten, und der Tatsache, dass keine für die menschliche Gesundheit unbedenkliche tägliche Aufnahme von Hydroxyanthracen-Derivaten festgelegt werden konnte, sollten diese Stoffe verboten werden. Daher sollten Zubereitungen aus Aloe-Emodin, Emodin, Danthron und Aloe, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten, in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen werden.