Erwägungsgrund 9 32021R0056
Da die Entschließungen wahrscheinlich auf der Jahrestagungen der IATTC geändert werden, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte hinsichtlich folgender Aspekte zu erlassen, um sie rasch in das Unionsrecht zu integrieren, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die langfristige nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände weiter zu unterstützen: technische Spezifikationen für Haileinen, Schließungszeiten, Fristen für die Meldung von Fischsammelgeräten (FADs), Bestimmungen für den Aufbau und den Einsatz von FADs, Fristen für die Datenerhebung, Gebiete und Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz von Seevögeln, wissenschaftliche Beobachter, Informationen über das regionale Schiffsregister, Verweis auf die Tabelle für die Bereitstellung von Daten für Logbücher und Entladeaufzeichnungen, statistisches Dokument für Großaugenthun, verschiedene Berichterstattungsfristen und Leitlinien für die Sterblichkeit von Meeresschildkröten. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.