Erwägungsgrund 5 32021R0769
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden hinsichtlich einer detaillierteren Festlegung des Verfahrens zur Überprüfung der Berichtigungen der Übersichten über die Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel und hinsichtlich der von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Lösungen und entsprechenden Änderungen, um Beträge zu bestimmen, die zur Berechnung des Gesamtbetrags der MwSt.-Nettoeinnahmen zu berücksichtigen sind. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.