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Das Kompetenzzentrum sollte die Arbeit des Netzwerks erleichtern und koordinieren. Das Netzwerk sollte aus einem nationalen Koordinierungszentren je Mitgliedstaat bestehen. Die nationalen Koordinierungszentren, die von der Kommission als Einrichtungen anerkannt wurden, die über die notwendigen Kapazitäten zur Mittelverwaltung verfügen, um den Auftrag und die Ziele nach dieser Verordnung zu erfüllen, sollten eine direkte finanzielle Unterstützung durch die Union erhalten, einschließlich Finanzhilfen, die ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vergeben werden, um ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit dieser Verordnung durchzuführen.
Die nationalen Koordinierungszentren können auf der Grundlage der Entscheidung gemäß Artikel 6 Absatz 6 der vorliegenden Verordnung im Einklang mit Artikel 195…
Das nationale Koordinierungszentrum muss eine öffentliche Einrichtung oder eine Einrichtung mit mehrheitlicher Beteiligung des Mitgliedstaats sein, die nach…
Die nationalen Koordinierungszentren sollten vom Kompetenzzentrum Finanzhilfen erhalten können, um Dritten in Form von Finanzhilfen finanzielle Unterstützung zu…
Bei den nationalen Koordinierungszentren sollte es sich um öffentliche Einrichtungen oder Einrichtungen mit mehrheitlich staatlicher Beteiligung handeln, die…
Die Kosten für die Einrichtung des Kompetenzzentrums sowie für die Verwaltungs- und Koordinierungstätigkeiten des Kompetenzzentrums sollten von der Union sowie…
Das Kompetenzzentrum sollte die Gemeinschaft unterstützen. Das Kompetenzzentrum sollte die für Cybersicherheit relevanten Teile von „Horizont Europa“ und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.