Erwägungsgrund 6 32021R0887
Schwere Störungen von Netz- und Informationssystemen können einzelne Mitgliedstaaten und die Union als Ganzes beeinträchtigen. Daher ist für die Gesellschaft ebenso wie für die Wirtschaft ein hohes Maß an Sicherheit bei Netz- und Informationssystemen in der gesamten Union unerlässlich. Derzeit ist die Union von nichteuropäischen Cybersicherheitsanbietern abhängig. Es liegt jedoch im strategischen Interesse der Union, dass sie sicherstellt, dass wesentliche Forschungs- und Technologiekapazitäten im Bereich der Cybersicherheit gewahrt und weiterentwickelt werden, um die Netz- und Informationssysteme von Bürgern und Unternehmen und insbesondere kritische Netz- und Informationssysteme zu sichern, und dass sie zentrale Cybersicherheitsdienste bereitstellt.