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Bei den nationalen Koordinierungszentren sollte es sich um öffentliche Einrichtungen oder Einrichtungen mit mehrheitlich staatlicher Beteiligung handeln, die nach nationalem Recht, einschließlich durch Befugnisübertragung, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, und sie sollten von den Mitgliedstaaten ausgewählt werden. Die Funktionen eines nationalen Koordinierungszentrums in einem Mitgliedstaat sollten von einer Einrichtung wahrgenommen werden können, die andere nach Unionsrecht vorgesehene Funktionen wahrnimmt, beispielsweise die einer zuständigen nationalen Behörde, einer zentralen Anlaufstelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/1148 oder anderer Verordnungen der Union oder die eines Digitalen Innovationszentrums im Sinne der Verordnung (EU) 2021/694. Andere Einrichtungen des öffentlichen Sektors oder Einrichtungen, die in einem Mitgliedstaat Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, sollten das nationale Koordinierungszentrum in diesem Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Funktionen unterstützen können.
Das nationale Koordinierungszentrum muss eine öffentliche Einrichtung oder eine Einrichtung mit mehrheitlicher Beteiligung des Mitgliedstaats sein, die nach…
sie dienen als auf nationaler Ebene angesiedelte Anlaufstellen für die Gemeinschaft zur Unterstützung des Kompetenzzentrums bei der Erfüllung seines Auftrags…
Das Kompetenzzentrum sollte die Arbeit des Netzwerks erleichtern und koordinieren. Das Netzwerk sollte aus einem nationalen Koordinierungszentren je…
Das Recht der Mitgliedstaaten, darüber zu entscheiden, wer die Rolle des nationalen Koordinators übernehmen sollte, sollte von dieser Verordnung unberührt sein.…
Die regionalen Koordinierungszentren sollten in dem jeweiligen Gebiet in erster Linie im Interesse des Netz- und des Marktbetriebs tätig werden. Somit sollten…
Ein Mitgliedstaat sollte die Möglichkeit haben, auf eigene Initiative eine Koordinierungsstelle zu bestimmen, die für die Kommission als Ansprechpartner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.