Erwägungsgrund 5 32022R1531
Für den Stoff „Methyl-2-hydroxybenzoat“ (CAS-Nr. 119-36-8) mit der Bezeichnung „Methylsalicylat“ im Internationalen Verzeichnis für Kosmetikbestandteile (INCI), der als CMR-Stoff der Kategorie 2 (reproduktionstoxisch) eingestuft wurde, wurde am 25. Mai 2021 ein Antrag auf Anwendung von Artikel 15 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 betreffend die Verwendung dieses Stoffes als Duftinhaltsstoff in verschiedenen kosmetischen Mitteln gestellt.