Erwägungsgrund 6 32022R1531
Methylsalicylat wird als Duftinhaltsstoff, Aromastoff und linderndes Mittel in verschiedenen kosmetischen Mitteln verwendet und ist derzeit nicht in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt.
Methylsalicylat wird als Duftinhaltsstoff, Aromastoff und linderndes Mittel in verschiedenen kosmetischen Mitteln verwendet und ist derzeit nicht in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt.