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In der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sind zwar spezifische Vorschriften für die Kennzeichnung von Materialien und Gegenständen vorgesehen, um die Nutzer über ihre sachgemäße Verwendung zu informieren, für die Nachbehandlung von dekontaminiertem Kunststoff gibt es solche Vorschriften nicht. Je nach Ausmaß der Dekontaminierung können jedoch bestimmte Anweisungen für die weitere Verarbeitung und Verwendung von recyceltem Kunststoff gelten, wie z. B. Anforderungen an das Mischen zur Erreichung eines maximalen Recyclatgehalts oder Beschränkungen für seine Verwendung. Solche Anweisungen sind zwar in Form von Unterlagen weiterzugeben, aber bei Kunststoffmaterialien ist möglicherweise nicht leicht zu erkennen, ob eine Sonderbehandlung erforderlich ist. Um Fehler zu vermeiden und Kontrollen zu erleichtern, sollte recycelter Kunststoff daher auch deutlich lesbar gekennzeichnet werden, um sicherzustellen, dass er während der Nachbehandlung gemäß den Anweisungen des Recyclers sachgemäß verwendet wird.
Die in Anhang I festgelegten Beschränkungen und Spezifikationen für die Verwendung von Materialien oder Gegenständen aus recyceltem Kunststoff, die mit einer…
Die Konformitätserklärung enthält ausreichende Anweisungen an die Verarbeiter, um sicherzustellen, dass die Verarbeiter den recycelten Kunststoff zu Materialien…
Um sicherzustellen, dass Materialien und Gegenstände aus Kunststoff während des gesamten Recyclingverfahrens Bedingungen unterliegen, die ihre Sicherheit und…
Darüber hinaus sollten diese allgemeinen Vorschriften für den Betrieb auf allen Recyclingstufen nicht für Recyclingtechnologien gelten, die auf der Einrichtung…
Die Dekontaminierung von recyceltem Kunststoff sollte von den zuständigen Behörden kontrolliert und überwacht werden. Die Verordnung (EU) 2017/625 des…
Gemäß der Verordnung (EU) 2022/1616 müssen Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff den Kapiteln II und III sowie Kapitel V der Verordnung (EU) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.