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Die Fischereifahrzeuge der Union, die im Übereinkommensbereich tätig sind, verwenden zwei Überwachungssysteme:
ein VMS, das gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 und allen aufgrund dieser Verordnung erlassenen Rechtsakten eingerichtet wurde, und
das VMS, das Daten direkt von Fischereifahrzeugen der Union erhält, die im Übereinkommensbereich auf Hoher See tätig sind, und entweder von der WCPFC verwaltet wird oder die Daten der Südpazifischen Fischerei-Agentur übermittelt, und für dessen Zweck die Mitgliedstaaten
sicherstellen, dass ihre Fischereifahrzeuge auf Hoher See im Übereinkommensbereich die von der WCPFC festgelegten VMS-Anforderungen erfüllen und mit einem ALC ausgerüstet sind, der die von der WCPFC festgelegten Daten übermittelt;
sicherstellen, dass die VMS-Ausrüstung ihrer Fischereifahrzeuge den Normen, Spezifikationen und Verfahren für die Überwachung von Fischereifahrzeugen im Übereinkommensbereich gemäß Anhang III entspricht;
zusammenarbeiten, um für die Kompatibilität zwischen nationalen VMS und VMS auf Hoher See zu sorgen;
sicherstellen, dass der an Bord ihrer Fischereifahrzeuge installierte ALC den Mindeststandards nach Anhang III entspricht;
sicherstellen, dass die Standardmelderate der Position im Übereinkommensbereich vier Stunden beträgt (sechs Positionsmeldungen pro Tag);
sicherstellen, dass Schiffe, die aus dem Übereinkommensbereich ausfahren, einmal täglich ihre Position melden.
Jedes Fischereifahrzeug, das im Regelungsbereich tätig ist, muss mit einem satellitengestützten Überwachungssystem ausgestattet sein, das in der Lage ist, dem…
Abweichend von Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 setzen die Flaggenmitgliedstaaten auf allen ihren Fischereifahrzeugen mit einer Länge über…
führen ein VMS für ihre Fischereifahrzeuge ein, die im Regelungsbereich Fischereitätigkeiten ausüben oder auszuüben planen;
VMS-Meldungen von Fischereifahrzeugen unter ihrer Flagge mindestens alle zwei Stunden an die Kommission weitergeleitet werden;
gecharterte Schiffe müssen ordnungsgemäß mit VMS ausgerüstet sein, und Fanggeräte werden für ein wirksames Fischereimanagement gekennzeichnet;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.